Unsere Angebote
Haus Kinderbrücke
2 Gruppen für jeweils sechs Kinder ab 6 Jahren
Zwei Außenwohngruppen
Für Jugendliche und junge Volljährige mit jeweils zwei Plätzen ab 16 Jahren
Die Kinderbrücke ist eine religionsungebundene Einrichtung der freien Kinder- und Jugendhilfe in freier Trägerschaft mit 16 Plätzen für Kinder und Jugendliche.
Rechtsgrundlage unserer Angebote ist das SGB VIII,
- § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen;
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, ausschließlich zur Nachbetreuung
- Im Einzelfall (Legasthenie, Dyskalkulie) auch stationäre Eingliederungshilfe nach § 35a
- § 41 Hilfe für junge Volljährige.
Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit:
- Verhaltensauffälligkeiten;
- Entwicklungsstörungen und -verzögerungen
- einer Gefährdung der persönlichen Entwicklung aufgrund von psychischen Problemen der Eltern;
- Emotionalen Störungen wie z.B.: Bindungsstörungen, Aggressionen, Borderlinestörungen, Schulverweigerung
Ausschließende Kriterien für eine Aufnahme in der Kinderbrücke sind:
- Geistige und / oder körperliche Behinderung
- Akute oder latente Suizidproblematik
- Ausgeprägte bzw. akute Drogenproblematik
- Psychotische und neurotische Krankheitsbilder
- Pathologisch selbst- und fremdgefährdendes Verhalten