Krisenintervention / Schutzauftrag
Unter Krisenintervention verstehen wir die Betreuung und Beratung der jungen Menschen, die in ihrer Betreuungszeit durch gravierende Veränderungen ihrer Lebensbedingungen psychisch und /oder körperlich gefährdet sind oder andere gefährden. Sie werden durch professionelle Hilfe wieder befähigt, ihre Lebenskrise zu bewältigen.
Kriseninterventionen sind also alle kurzfristig notwendigen Handlungen unserer Einrichtung bzw. MitarbeiterInnen, um Schaden für einen jungen Menschen in unserer Betreuung abzuwenden oder die Hilfeleistung, mit den Folgen eines begangenen/erlebten Übels umzugehen. Krisenintervention ist unmittelbar und situationsorientiert zu erbringen.
Krisenintervention erfordert Reflexion und Planung weiterer Interventionen. Dies bedeutet:
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Für jedes Kind wird ein eigener Krisenplan entwickelt, der auf die Anzeichen von Krisen hinweist und deren Äußerungsformen aufzeigt, sowie beschreibt, was zur Krisenvermeidung beiträgt und wie im Krisenfall gehandelt werden sollte;
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Durchführung aller erforderlichen Interventionen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden;
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Benachrichtigung der Einrichtungsleitung oder Stellvertretung;
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24h-Erreichbarkeit der Einrichtungsleitung oder Stellvertretung;
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falls Erforderlich, kann die Einrichtungsleitung oder Stellvertretung zeitnah vor Ort sein;
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Kurzfristiger Beschluss eines Krisenkonzepts, wenn der individuelle Krisenplan nicht ausreicht;
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Ggf. Inobhutnahme nach §42 SGB VIII über den öffentlichen Jugendhilfeträger,
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im Krisenfall kurzfristige Unterbringung des jungen Menschen in eine andere Gruppe oder anderes Setting;
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Bezugserziehersystem;
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Ggf. Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendlichen Psychiatrie in Hildesheim oder einer Kinder- und Jugendlichen psychiatrischen Praxis in Hildesheim,
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Ggf. Hinzunahme einer Fachkraft nach § 8a SGB VIII zur Klärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung,
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Abschluss einer Schutzvereinbarung zum Kick § 8a zwischen öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe.